AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Anzuwendendes Recht, Stellung des Kunden, Vertragsinhalt

Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die mietweise Überlassung eines Reisemobiles oder Campingbusses mit standardmäßigem oder individuellem Innenausbau sowie ggf. von Zubehör durch die Köllefornia Camper GmbH & Co. KG (im Folgenden „Köllefornia Camper“) als Vermieter an den Mieter. Zwischen dem Vermieter und dem Mieter kommt ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar in erster Linie die Bestimmungen dieses Vertrages, ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über den Mietvertrag, Anwendung finden.

Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere der §§ 651a-l BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung.

Bestandteil des Mietvertrages ist auch das vom Mieter und dem Vermieter vollständig auszufüllende und zu unterschreibende Übernahme- und Rückgabeprotokoll. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner. Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter sind schriftlich zu treffen.

2. Vertragsabschluss, Rücktritt

Vertragsabschluss:

Der Mietvertrag kommt zustande, wenn:

  • der Mieter den Mietvertrag unterzeichnet und der Vermieter den Vertrag schriftlich bestätigt oder wenn der Vermieter in Absprache mit dem Mieter/den Mietern mit der Leistungserbringung für den Mieter beginnt, oder
  • der Mieter und der Vermieter sich durch Angebot und Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) per E-Mail oder über die Webseite des Vermieters oder durch Kombination dieser Erklärungswege über den Abschluss eines Vertrages in elektronischer Form einigen, oder
  • der Mieter durch Anklicken des „JETZT BUCHEN“-Buttons im letzten Schritt des Buchungsprozesses ein verbindliches Angebot zur Buchung der in der Buchungsübersicht angezeigten Leistungen abgibt. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Mieter seine Eingaben korrigieren bzw. von der Vertragserklärung Abstand nehmen. Erst durch anschließendes Betätigen des Buttons „JETZT BUCHEN“, dem Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung durch Anklicken des Bestätigungskästchens wird ein verbindliches Angebot abgegeben. Ein Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter kommt erst zustande, sobald der Vermieter die Buchung durch eine gesonderte E‑Mail mit Buchungsbestätigung und Mietvertrag annimmt. Bitte regelmäßig den SPAM-Ordner des E‑Mail-Postfachs prüfen.

Die Leistungspflicht des Vermieters bezieht sich nur auf ein Fahrzeug der vereinbarten Preisgruppe, nicht auf einen bestimmten Fahrzeugtyp, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

Buchungsprozess:

Zur Buchung eines Fahrzeugs von Köllefornia Camper gelangt der Mieter über die Schaltfläche „JETZT BUCHEN“ oder „VERFÜGBARKEIT PRÜFEN“ zu einer Eingabemaske, über welche der Mieter die erforderlichen Daten für ein Buchungsangebot ausfüllen kann. Dort kann der Mieter zunächst den gewünschten Buchungszeitraum und den gewünschten Fahrzeugkategorie auswählen.

Nach Anklicken des „DETAILS BUCHUNG“-Buttons können weitere Extras für das Buchungsangebot hinzugefügt und eine Uhrzeit für die Abholung und Rückgabe des Fahrzeugs ausgewählt werden.

Nach Anklicken des „FORTFAHREN“-Buttons gelangt der Mieter zu einer weiteren Eingabemaske, in welcher die für die Reservierungsanfrage erforderlichen personenbezogenen Daten eingegeben werden können, sowie die Zahlungsbedingungen angezeigt werden.

Nach der Bestätigung die Datenschutzerklärung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert zu haben, erhält der Mieter die Möglichkeit durch Anklicken des „JETZT BUCHEN“-Buttons ein verbindliches Angebot zur Buchung der ausgewählten Vertragsleistungen im Sinne von § 2 dieser AGB gegenüber Köllefornia Camper abzugeben.

Im Rahmen des Buchungsprozesses wird dem Mieter stets eine Gesamtübersicht über die von Ihm ausgewählten Leistungen und den jeweils aktuellen Gesamtpreis eingeblendet. Der Mieter kann jederzeit bis zum Abschluss des Buchungsvorgangs über die üblichen Browserfunktionen die ausgewählten Leistungen ändern oder ganz entfernen. Falls der Mieter den Buchungsprozess komplett abbrechen möchte, kann er auch einfach das Browser-Fenster schließen. Ansonsten wird durch abschließendes Anklicken des Bestätigungs-Buttons „JETZT BUCHEN“ seine Erklärung verbindlich iSd § 2 dieser AGB.

Stornierung:

Der Vermieter gewährt dem Mieter folgendes Rücktrittsrecht:

  • Bis zu 60 Tage vor vereinbarten Mietbeginn ist die Stornierung kostenlos und der Mieter erhält eine etwaig geleistete Anzahlung zurückerstattet.
  • Zwischen 30 und 59 Tage vor vereinbartem Mietbeginn werden dem Mieter 50% des Gesamtmietpreises erstattet. Für die restlichen 50% des Gesamtmietpreises erhält der Mieter einen Wertgutschein (im Folgenden „Stornogutschein“). Wurde die Reise mit einem Storno- oder Geschenkgutschein bezahlt, so erhält der Mieter lediglich einen Stornogutschein in Höhe des vereinbarten Gesamtmietpreises. Der Stornogutschein hat 365 Tage Gültigkeit ab eigentlichen Mietbeginn, wobei der neue Mietbeginn innerhalb dieser 365 Tage Frist liegen muss.
  • Zwischen 48 Stunden und 29 Tagen vor vereinbartem Mietbeginn erhält der Mieter einen Stornogutschein in Höhe der Gesamtmiete. Wurde die Reise mit einem Storno- oder Geschenkgutschein bezahlt, so erhält der Mieter lediglich einen Stornogutschein in Höhe des vereinbarten Gesamtmietpreises. Der Stornogutschein hat 365 Tage Gültigkeit ab eigentlichen Mietbeginn, wobei der neue Mietbeginn innerhalb dieser 365 Tage Frist liegen muss.
  • Zwischen 0 und 48 Stunden vor vereinbartem Mietbeginn ist der volle Gesamtmietpreis inklusive Extras an Köllefornia Camper zu zahlen. Aufgrund des erklärten Rücktritts besteht kein Anspruch auf eine Umbuchung oder einen Stornogutschein.

Bereits gebuchte Extras sind nicht separat von einer Buchung stornierbar. Kosten für Extras wie Fahrradträger oder Campingtoilette werden bei Abbestellung nicht rückerstattet.

Im Falle einer Stornierung wird der Vermieter im Sinne des Mieters durch kurzfristige Neu-Vermietung des Fahrzeugs versuchen, den tatsächlich entstehenden Schaden niedriger als die entstandenen Stornierungsgebühren zu gestalten und einen durch die ganz oder teilweise Neu-Vermietung entstehenden Restbetrag gegenüber den Stornierungsgebühren zu erstatten.

Einen Anspruch hierauf hat der Mieter nicht, ihm bleibt es jedoch nachgelassen, nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden des Vermieters niedriger ist als die erhobene Stornierungsgebühr. In diesem Fall ist lediglich der tatsächlich entstandene Schaden von dem Mieter zu ersetzen und ein verbleibender Restbetrag wird erstattet.

Bei einer vorzeitigen Beendigung des Mietvertrags durch Rückgabe des Mietfahrzeugs besteht kein Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Mietpreises, einen Stornogutschein, oder eine (teilweise) Umbuchung für einen anderen Mietzeitraum.

Für die Stornogutscheine gelten folgende Bedingungen:

  • Stornogutschein sind ab eigentlichen Mietbeginn 365 Tage gültig.
  • Nach Stornierung einer mit einem Stornogutschein bezahlten Buchung gilt für den daraufhin ausgestellten Stornogutschein das Ablaufdatum des ursprünglichen Stornogutscheins.
  • Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist nicht möglich.
  • Es gelten die zum Abschluss der Buchung aktuellen Preise und AGB, ein Anspruch auf den ursprünglichen Mietpreis besteht nicht.
  • Ein Weiterverkauf der Stornogutscheine ist nicht gestattet.

3. Mietpreis, Zahlungen, Kaution

Der Mietpreis wird aus der jeweils gültigen Preisliste entnommen. Kraftstoffkosten, Betriebskosten (z.B. weitere Gasflaschen) und Schmierstoffe (soweit während des Mietzeitraumes benötigt), Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren als auch Bußgelder und sonstige Strafgebühren gehen zu Lasten des Mieters. Bußgelder oder Strafgebühren allerdings nicht, wenn diese auf einem vom Vermieter zu vertretenden Zustand des Fahrzeuges beruhen, und der Mieter diese insbesondere unter Beachtung seiner Verpflichtungen nach Ziffer 9. nicht vermeiden konnte. Durch den Mietpreis sind neben der Fahrzeugüberlassung für den Mietzeitraum die Kosten des Versicherungsschutzes gemäß Ziff. 8 sowie für Wartung und Verschleißreparaturen mit abgegolten.

Bei Köllefornia Camper sind alle Kilometer im Mietpreis inkludiert.

Die Service-/Übergabepauschale in Höhe von 99 € (inkl. MwSt.) bei Campervans bzw. 119 € (inkl. MwSt.) bei Kastenwagen wird zusätzlich zum Tagesmietpreis berechnet. Diese enthält folgende Leistungen:

  • betriebsbereite Bereitstellung
  • sorgfältige Einweisung und individuelle Fahrzeugübergabe und Rücknahme
  • Endreinigung (innen)
  • Warnwesten
  • Gasflasche bzw. -kartusche (falls Gaskocher im Fahrzeug verbaut)
  • Frischwasserbefüllung
  • Toilettenchemie (falls Toilette im Fahrzeug vorhanden)
  • Stromkabel, Adapterkabel, Handbesen und Auffahrkeile

WICHTIG: Die grobe Innenreinigung (Rückgabe des Fahrzeugs „besenrein“) und die Toilettenreinigung ist immer vom MIETER durchzuführen. Ansonsten muss eine Strafgebühr in Höhe von 100 € (inkl. MwSt.) bei Rückgabe des Fahrzeugs nachbezahlt werden.

Unter „besenrein“ ist zu verstehen, dass das Fahrzeug vom Nutzer komplett sauber und ohne Rückstände ausgekehrt sein muss. Es darf sich kein Müll mehr im Fahrzeug befinden. Der Kühlschrank / die Kühlbox, die Spüle und der Herd müssen ausgewischt sein. Polsterverschmutzungen (Sitze/Sitzbank, Matratzen) müssen behoben sein.

Haustiere müssen bei der Buchung zwingend mitangegeben werden. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist, beträgt die Hundepauschale zusätzlich zur Servicepauschale 80 € (inkl. MwSt.).

WICHTIG: Sämtliche Tierhaare müssen vom Nutzer vor Rückgabe komplett entfernt sein. (Allergiker). Ansonsten muss eine zusätzliche Gebühr von 100 € (inkl. MwSt.) bei Rückgabe des Fahrzeugs nachbezahlt werden.

Zahlungen aus dem Mietvertrag sind wie folgt fällig:

  • Überweisung: Der Anzahlungsbetrag bei der Zahlungsart Überweisung beträgt 30% des Gesamtmietpreises und muss innerhalb von 2 Tagen nach Buchungsbestätigung auf dem Bankkonto der Köllefornia Camper GmbH & Co. KG eingegangen sein. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor der vereinbarten Übernahme zu bezahlen. Bei Buchungen, die erst 30 Tage oder kürzer vor Reiseantritt erfolgen, ist der Gesamtmietpreis sofort fällig.
  • PayPal: Der Anzahlungsbetrag bei der Zahlungsart PayPal beträgt 30% des Gesamtmietpreises und ist sofort bei Buchung fällig. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor der vereinbarten Übernahme zu bezahlen. Bei Buchungen, die erst 30 Tage oder kürzer vor Reiseantritt erfolgen, ist der Gesamtmietpreis sofort fällig.
  • Kreditkarte: Bei der Zahlungsart Kreditkarte werden 100% des Gesamtmietpreises fällig.

Köllefornia Camper behält sich vor, die angebotenen Zahlungsarten und Zahlungsdienstleiter jederzeit zu ändern.

Die vom Mieter zu leistende Kaution beträgt 1.500 € und dient als Sicherheit für alle Ansprüche des Vermieters aus und im Zusammenhang mit dem betroffenen Fahrzeugmietverhältnis. Die Kaution muss vor der Übergabe des Mietfahrzeuges geleistet werden. Sie muss spätestens bis 24 Stunden vor Reiseantritt an Köllefornia Camper GmbH & Co. KG überwiesen oder nach Rücksprache in bar bei der Übergabe hinterlegt werden. Über diese wird nach Rückgabe des Fahrzeuges und Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls durch den Mieter vom Vermieter abgerechnet.

WICHTIG: Die Kaution von 1.500 € ist auch zu leisten / zu hinterlegen, wenn ein Urlaubsschutzpaket oder eine andere Kautionsversicherung abgeschlossen wird.

Der Vermieter ist berechtigt die Herausgabe des Fahrzeuges zu verweigern, wenn nicht spätestens zum vereinbarten Abholtermin die Gesamtmiete und die Kaution bei ihm eingegangen ist, oder die vertraglich vereinbarten Fahrer nicht spätestens bei der Übergabe des Fahrzeuges einen gültigen Führerschein, der zum Führen eines Fahrzeuges der gemieteten Fahrzeugklasse berechtigt, im Original vorlegen. Das Fahrzeug gilt auch in diesem Falle als vom Mieter schuldhaft nicht rechtzeitig übernommen, mit den unter 2. dargestellten Folgen. Zusätzliche Fahrer, die keinen Führerschein vorgelegt haben, können zur Vermeidung der obigen Konsequenzen auch als Fahrberechtigte einvernehmlich gestrichen werden.

4. Übernahme, Rückgabe, unbefugte Überschreitung der Mietzeit

Die im Mietvertrag eingetragenen Übernahme- sowie Rückgabezeiten sind unbedingt einzuhalten.

WICHTIG: Das Fahrzeug muss zur Rückgabezeit – spätestens 11 Uhr – komplett ausgeräumt und gereinigt sein.

Bei der Fahrzeugübernahme und Rückgabe ist jeweils ein Übergabe-Protokoll von Mieter und Vermieter zu unterschreiben, in dem Fahrzeugzustand und Zubehör, ggf. Mängel festzuhalten sind. Übergabe und Rücknahme erfolgen – soweit nicht anders vereinbart – jeweils auf dem Betriebsgelände des Vermieters. Die Übergabe und Rücknahme hat der Mieter, bei mehreren Mietern zumindest ein Mieter persönlich vorzunehmen. Die übrigen Mieter bevollmächtigen in diesem Fall denjenigen, der die Übernahme bzw. Rückgabe durchführt. Soweit noch nicht vorher erfolgt, hat der Mieter spätestens bei Fahrzeugübernahme seine Identität durch einen gültigen Reisepass oder Personalausweis nachzuweisen. Bei Nichtbeachtung dieser Verpflichtung gilt Ziffer 3. letzter Absatz entsprechend.

WICHTIG: Der Mieter ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Mietfahrzeugeinweisung durch den Vermieter teilzunehmen. Sämtliche Funktionen des Mietfahrzeuges sind vor Reisebeginn durch den Mieter zu überprüfen (z.B. Herd/Kocher, Kühlschrank, Wasseranlage, Heizung, Fahrerhausklimaanlage usw.).

Das Fahrzeug wird dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Optische Beeinträchtigungen wie z.B. Kratzer, Lackschäden oder Dellen sowie Gebrauchsspuren an der Inneneinrichtung stellen keine Fahrzeugmängel dar und sind vom Mieter zu akzeptieren, sofern die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und mit sauberem Innenraum unbeschädigt (lt. Protokoll bei Übernahme bereits vorhandene Schäden bleiben unberücksichtigt) zurückzugeben. Andernfalls kann der Vermieter die notwendigen Maßnahmen, insbesondere die Säuberung auf Kosten des Mieters vornehmen lassen.

Das Mietfahrzeug ist vollgetankt zurückzugeben; andernfalls fällt zusätzlich zu den tagesaktuellen Betankungskosten eine Aufwandspauschale in Höhe von 20 € an. Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt mit entleerten Wasser- und Toilettenbehältern (falls vorhanden). Das Fahrzeug ist entsprechend mit entleerten Wassertanks und zusätzlich ausgespültem Toilettenbehältern zurückzugeben. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Rückgabe im Fahrzeug zurücklässt.

Ist nichts anderes vereinbart, erfolgt die Rückgabe des Fahrzeugs am letzten Tag des im Mietvertrag angegebenen Zeitraums bis spätestens 11 Uhr. Wird die vereinbarte Rückgabezeit vom Mieter um mehr als eine Stunde überschritten, hat der Mieter für den Rückgabetag zusätzlich einen vollen weiteren Tagessatz zu zahlen. Überschreitet der Mieter die vorgesehene Mietzeit ohne ausdrückliche Vereinbarung mit dem Vermieter, schuldet er darüber hinaus ab dem Tag, der auf den vereinbarten Rückgabetag folgt, für jeden angefangenen Tag der Überschreitung, zusätzlich zum Mietzins für diesen Tag, eine Vertragsstrafe in Höhe von 40% des täglichen Mietzinses, also insgesamt eine Zahlung von 140% des für die Mietzeit vereinbarten Tagessatzes. Sollte ein Anschlussmieter dadurch zu Schaden kommen, trägt der Mieter, welcher das Fahrzeug zu spät zurückgebracht hat, auch die Schadensersatzkosten der Anschlussmiete.

Verlängerungswünsche sollten spätestens zwei Tage vor der Mietbeendung mitgeteilt werden. Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung besteht nicht.

5. Mindestalter, Führerschein, Nutzung des Fahrzeuges

Das Mindestalter des Mieters und der weiteren Fahrer beträgt 18 Jahre und jeder Fahrer muss seit mindestens einem Jahr in Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse III (Euroführerschein B) sein. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst oder von den Personen, die dem Vermieter vorher schriftlich benannt worden sind, benutzt werden. Jede sonstige Weitergabe des Fahrzeugs ist untersagt. Das Fahrzeug darf nur von Inhabern einer entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis (nach bestandener Probezeit) geführt werden. Bei Verstoß hat der Vermieter ein Recht zur fristlosen Kündigung. Der Mieter haftet für jeden durch unerlaubte Weitergabe oder Führung des Wagens verursachten Schaden uneingeschränkt. Der Mieter verpflichtet sich, auf Verlangen beim Vermieter die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeugs bekannt zu geben, soweit diese nicht im Mietvertrag selbst benannt sind. Für jedes Verschulden von Fahrern, an die der Mieter das Fahrzeug weitergegeben hat, haftet er persönlich.

Das Fahrzeug ist mit größter Sorgfalt gegen Diebstahl und Beschädigungen zu sichern. Der Mieter ist verpflichtet, bei dem jeweiligen Einsatz des gemieteten Fahrzeugs die gesetzlichen Bestimmungen genau einzuhalten.

Dem Mieter sind die folgenden Nutzungsarten ausdrücklich untersagt:

  • Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen jeder Art
  • Nutzung des Fahrzeugs für Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings
  • Beförderung von explosiven, entzündbaren, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen
  • Begehung von Zoll- oder sonstigen Vergehen/Straftaten
  • Führen des Fahrzeugs unter Einfluss von Alkohol oder Drogen
  • Nutzung des Fahrzeugs zur gewerblichen Personenbeförderung
  • Weitervermietung des Fahrzeugs
  • Nutzung des Fahrzeugs in hierfür nicht vorgesehenes oder nicht geeignetes Gelände

Rauchen im Fahrzeug ist nicht gestattet! Bei einer Missachtung des Rauchverbots werden 500 € der Kaution einbehalten, um den Wertverlust auszugleichen und eine professionelle Beseitigung der Rauchrückstände durchführen zu lassen. Dem Mieter ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Sonderreinigungspauschale ist.

Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung durch den Vermieter in speziell für Kleintiere vorgesehenen und markierten Fahrzeugen transportiert werden. Fällt dem Vermieter eine Zuwiderhandlung auf, muss der Mieter sämtliche gesonderten Reinigungskosten übernehmen. Um den Wertverlust zu kompensieren, werden 500 € der Kaution einbehalten.

Das Fahrzeug darf nur innerhalb der Staaten der europäischen Union (mit Ausnahme von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien, Türkei, Zypern), sowie Großbritannien, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein benutzt, bzw. im Rahmen der Fahrzeugmiete dorthin verbracht werden. Fahrten in Kriegs-, Krisen- und Katastrophengebiete sind grundsätzlich verboten.

Die grüne Versicherungskarte ist zu beachten. Das Reiseziel und die zu bereisenden Länder sind vor Abfahrt dem Vermieter schriftlich mitzuteilen.

6. Schäden

Verschleißschäden gehen grundsätzlich zu Lasten des Vermieters, wenn sie nicht auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind.

Werden unterwegs Schäden festgestellt, so ist der Vermieter schriftlich oder fernmündlich unverzüglich zu unterrichten. Sollte eine Reparatur notwendig sein, ist das Fahrzeug, bevor weitere Schäden eintreten können, unverzüglich abzustellen und eine Weiterfahrt – auch bis zur nächsten Werkstatt – nur nach Zustimmung des Vermieters zulässig. Dies gilt nicht, wenn nach der Art des Schadens (z.B. Bettaufhängung) ein Folgeschaden auszuschließen ist. Sollte der Mieter das Fahrzeug in eine Werkstatt bringen, so ist der Vermieter unverzüglich und vor Erteilung des Reparaturauftrages zu informieren. Die Genehmigung der Reparatur ist abzuwarten. Reparaturkosten übernimmt der Vermieter nur, wenn die Reparatur vorher durch ihn genehmigt wurde und nur gegen Vorlage entsprechender Belege.

Bei Fahrzeugschäden über einer Bagatellgrenze von 50 € hat der Mieter darüber hinaus unverzüglich einen Schadensbericht mit Schadenhergang und Beschreibung des Schadensbildes per Telefax an den Vermieter zu senden.

Steinschläge (Scheibe):

Steinschläge in Scheiben werden je nach Größe und Ort repariert oder getauscht. Die anteiligen Kosten (Selbstbeteiligung Teilkasko 1.500 €) trägt der Mieter.

Reifenschäden:

Während der Fahrt auftretende Reifenschäden gehen zulasten des Mieters. Kosten für Abschleppdienst und Reifenmontage müssen vom Mieter nicht übernommen werden, soweit die abgeschlossene Schutzbriefversicherung diese Kosten übernimmt. Materialkosten (Reifen) müssen vom Mieter übernommen werden.

Markise:

Zur Vermeidung von Beschädigungen der Markise ist Folgendes zu beachten: Die Markise nie bei starkem Wind und/oder Regen ausfahren und benutzen sowie im ausgefahrenen Zustand nie unbeaufsichtigt lassen. Die Kosten für eine neue Markise mit Montage muss bei Zuwiderhandlung der Mieter tragen und können den Kautionsbetrag übersteigen!

Falsche Befüllung des Wassertanks:

Das Wassersystem kann, wenn unsachgemäß Dieselkraftstoff in den Tank gefüllt wurde, nicht gereinigt werden. Es muss komplett ausgetauscht werden. Dies betrifft in der Regel Tanks, Boiler, Pumpe, Wasserhähne und Leitungen. Die Kosten sind vom Mieter voll zu tragen. Ebenso haftet der Mieter für alle daraus resultierenden Schäden.

Falsche Befüllung des Dieselkraftstofftanks:

Eine falsche Befüllung des Dieseltanks kann zu Motorschäden führen und der Mieter haftet für alle daraus resultierenden Schäden.

Zur Schadensminderung ist der Mieter verpflichtet, zunächst im Zusammenwirken mit dem Vermieter zu klären, ob über die abgeschlossene Schutzbriefversicherung Leistungen wie Hotelübernachtung, Ersatzfahrzeug (PKW), Fahrzeugrückholung, Bahnrückreise etc. zu erlangen sind. Soweit solche Leistungen reichen, dienen diese zur Entlastung des Vermieters.

Es werden von Köllefornia Camper nur die Leistungen des Schutzbriefes zugesichert, alle weiteren Kosten trägt der Mieter.

Aufstelldach:

Der Mieter wird vor der Fahrzeugübergabe ausdrücklich auf die spezielle Bedienung des Aufstelldaches hingewiesen (durch ein von Köllefornia Camper zur Verfügung gestelltes Erklärvideo oder durch mündlichen Hinweis spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs). Entsprechende Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung (insbesondere auf fehlendes Öffnen von Fenstern/ Türen beim Schließen des Aufstelldaches und fehlende Einsichtnahme des Daches von innen und außen vor bzw. während des Schließvorgangs) zurückzuführen sind, hat der Mieter eigenverantwortlich – unabhängig von etwaig abgeschlossenen Versicherungs-/ Servicepaketen – zu tragen.

7. Verhalten bei Unfällen

Bei Verkehrsunfällen hat der Mieter alle Maßnahmen einzuleiten, um die Beweissicherung (Unfallhergang) und die Schadenersatzansprüche des Vermieters gegen Dritte zu gewährleisten.

Der Mieter hat unbedingt die Polizei zu verständigen. An Ort und Stelle ist das Eintreffen der Polizei abzuwarten. Gegnerische Ansprüche dürfen NICHT anerkannt werden. Schuldanerkenntnisse sind NICHT abzugeben.

Selbst bei geringfügigen Schäden ist dem Vermieter ein Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen, Fahrzeuge, amtliche Kennzeichen, bekannt gegebene Versicherungsnummern, sowie Namen und Anschriften von Zeugen enthalten. Der Mieter soll zu diesem Zweck den bei den Fahrzeugpapieren im Handschuhfach befindlichen Vordruck für einen Unfallbericht in allen Punkten sorgfältig und wahrheitsgemäß ausfüllen. Der Unfallbericht ist unverzüglich als Scan per E-Mail an info@koellefornia-camper.de zu übermitteln. Ein vom Mieter unterzeichnetes Original des Unfallberichts ist bei Rückgabe des Fahrzeuges an den Vermieter zu übergeben. Sofern der Mieter dieser Verpflichtung nicht nachkommt, behält sich der Vermieter die Berechnung einer Vertragsstrafe von 1.000 € (inkl. MwSt.) vor.

Ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, ist der Vermieter sofort zu unterrichten. Auch bei Brand, Entwendungs- und Wildschäden sind vom Mieter unverzüglich der Vermieter und die zuständige Polizeibehörde zu unterrichten. Unterlässt der Mieter, den Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen, haftet er voll für jegliche daraus erwachsenden wirtschaftlichen Nachteile des Vermieters.

8. Versicherungsschutz

Das Fahrzeug ist gemäß den jeweiligen geltenden Versicherungsbedingungen wie folgt versichert:

  • Haftpflichtversicherung: Sach- und Vermögensschäden bis zu 100 Mio. € pauschal; Personenschäden je geschädigte Person max. 15 Mio. €
  • Voll- und Teilkaskoversicherung: Selbstkostenbeteiligung 1.500 € je Schaden
  • Europaweiter Schutzbrief inkl. Unfall- und Pannenhilfe

Im Schadensfall haftet der Mieter für Voll- und Teilkaskoschäden maximal in Höhe der Selbstbeteiligung. Der maximale Selbstbehalt gilt pro Schadensfall und nicht pro Anmietung. Die Selbstbeteiligung bei Diebstahl beträgt 1.500 €.

Für eventuell beförderte Güter ist keine Versicherung abgeschlossen. Der Verlust von Wagenpapieren, Werkzeug, Zubehör und persönlichen Gegenständen geht stets zu Lasten des Mieters, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt.

Der Vermieter stellt den Mieter nach den Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung auf Basis der jeweils gültigen Musterbedingungen der AKB (Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung) mit Selbstbeteiligung zuzüglich einer Kostenpauschale für Schäden pro Schadenfall von 49€ am Mietfahrzeug frei. Dem Mieter wird der Nachweis gestattet, dass der Vermieter kein Schaden oder ein wesentlich niedriger Schaden als die Kostenpauschale entstanden ist.

Die Haftungsbefreiung erfasst die Beschädigung durch Unfall, d. h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis. Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden. Ebenfalls gelten Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen nicht als Unfallschäden.

Von der Haftungsbefreiung sind daher insbesondere Schäden nicht erfasst, die durch nicht verkehrsgerechte Nutzung, durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung (z.B. durch Alkohol oder Drogen), durch das Ladegut am Fahrzeug, durch Nichtbeachtung der Durchfahrtsbreite und Durchfahrtshöhe, durch Überladung (zul. Gesamtgewicht), durch Fahren mit zu niedrigem Öl-/Wasserstand, Überdrehen des Motors, Befahren ungeeigneter und unbefestigter Wege usw. entstehen. Diese Schäden sind vom Mieter in voller Höhe selbst zu tragen. Ebenfalls nicht von der Haftungsbefreiung umfasst sind durch Bedienungsfehler verursachte Schäden an der Markise, im Innenraum des Mietfahrzeugs oder am Aufstelldach samt Dachzelt.

Zur Reduzierung der Selbstbeteiligung empfiehlt der Vermieter den Abschluss einer Reiseversicherung. Diese ist nicht Bestandteil des Mietvertrages. Ein Angebot der ERGO kann unter https://www.koellefornia-camper.de/konditionen/versicherung/ gebucht werden.

9. Haftung des Mieters / Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, das überlassene Fahrzeug schonend und fachgerecht unter Beachtung der Maße des Fahrzeugs, der Vorgaben der Betriebsanleitung des Herstellers, insbesondere im Hinblick auf den zu verwendenden Kraftstoff, und der gesetzlichen Bestimmungen zu behandeln sowie das Mietfahrzeug immer ordnungsgemäß zu verschließen und gegen Diebstahl zu schützen. Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten. Das Fahren ist nur mit gesicherter bzw. verriegelter Gasflasche gestattet.

Der Mieter ist verpflichtet Schmierstoffe, Wasserstand und Reifendruck während der Mietdauer regelmäßig zu kontrollieren und gegebenenfalls nach Wartungsvorgabe des Herstellers aufzufüllen.

Der Mieter haftet für alle von ihm verschuldeten Schäden einschließlich des Totalverlustes des Fahrzeugs. Insbesondere für alle durch das Ladegut oder unsachgemäße Behandlung wie z. B. schlechtes Verstauen oder ungenügenden Verschluss entstehende Schäden haftet der Mieter ohne Begrenzung.

Soweit der Schaden durch eine Versicherung, insbesondere von den Versicherungen nach Ziffer 8 ausgeglichen wird, wirkt dies zugunsten des Mieters, wobei die Eigenhaftung in Höhe, der in Ziffer 8 ausgewiesenen Selbstbeteiligung bestehen bleibt. Eine Eigenhaftung des Mieters tritt mangels Zahlungspflicht einer Versicherung vor allem ein, wenn der Mieter den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist.

Das gleiche gilt regelmäßig für Schäden, die durch Nichtbeachten der Durchfahrtshöhe gemäß § 41 Abs. 2 Ziff. 6 StVO verursacht werden, oder wenn der Mieter das Fahrzeug nicht bestimmungsgemäß verwendet, oder an andere, nicht befugte Personen weitergibt, oder gegen die Bestimmungen beim Verhalten nach Verkehrsunfällen verstößt.

Der Mieter haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen auf Grund von Verstößen gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen gegenüber dem Vermieter geltend machen. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Mautgebühren, die der Mieter oder weitere Fahrer verursachen, frei.

Als Ausgleich für den Arbeitsaufwand, der dem Vermieter für die Bearbeitung von während der Mietzeit vom Mieter begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder sonstiger Verstöße gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen durch den Mieter, entsteht, erhebt der Vermieter eine Bearbeitungsgebühr von 19 € (inkl. MwSt.), es sei denn, der Mieter weist nach, dass dem Vermieter nur ein geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist.

Bei Fahrzeugausfall muss sich der Mieter um die Schadensbehebung kümmern. Der Vermieter ist unverzüglich zu kontaktieren und die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Es besteht eine Rückbringverpflichtung des Mieters, d.h., das Fahrzeug muss vom Mieter – soweit nicht anders vereinbart – immer zum Übergabestandort zurückgebracht werden. Die Schutzbriefversicherung (Notrufnummer) ist zu nutzen. Leistungen der Schutzbriefversicherung können in Abstimmung mit dem Schutzbriefversicherer in Anspruch genommen werden (z.B. Hotelübernachtungen, Ersatzfahrzeug (PKW)).

Bei sonstigen Mängeln, welche während der Mietzeit auftreten (z.B. Ausfall Heizung, Toilette, Wasserpumpe usw.) hat der Mieter eine Mitwirkungspflicht. Ein Wohnmobil- / Caravanfachbetrieb ist nach Möglichkeit aufzusuchen, um den Mangel zu beheben. Eine Abstimmung mit dem Vermieter ist zwingend erforderlich.

Die Kosten der Reparatur werden dem Mieter bei vorheriger Abstimmung nach Rückkehr komplett erstattet.

WICHTIG: Im Falle auftretender Mängel – während der Urlaubsreise – entstehen keine Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter.

Der Mieter ist verpflichtet, sich über die im jeweiligen Urlaubsland geltenden Vorschriften zu informieren (z.B. ADAC) und diese einzuhalten (Geschwindigkeitsbegrenzungen, Begrenzungstafeln, Ersatzlampensets usw.).

Kurzfristig vor Übergabe an den Nutzer aufgetretene oder bekannt gewordene Mängel, welche nicht die Fahrtüchtigkeit und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen, sind wie folgt zu regeln:

  • Entweder der Mieter übernimmt das Fahrzeug, z.B. einen Tag später. In diesem Fall wird 1 Tag zurückerstattet.

Oder:

  • Falls der Nutzer trotz des Mangels die Reise sofort antreten möchte, ist dieser verpflichtet während des Mietzeitraums das Fahrzeug in einer Fachwerkstatt (Achtung: VW – Garantieanspruch beachten) reparieren zu lassen. Dauert die Reparatur länger als 5 Stunden, bekommt der Nutzer einen Tagessatz ersetzt.

10. Haftung des Vermieters

Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, dass dabei vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden. Als vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne gelten Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters und dessen Vertragspartnern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Insbesondere werden auch die Rechte des Mieters nach §§ 536 Abs. 1 und 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt. § 536d BGB bleibt unberührt.

Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aufgrund von Fahrzeugausfall bzw. auftretende Mängel am Fahrzeug sind ausgeschlossen.

Sollte das Mietfahrzeug bei Reiseantritt z.B. aufgrund eines Fahrzeugausfalles nicht verfügbar sein, wird der Vermieter ein anderes Fahrzeug – nach Möglichkeit – zur Verfügung stellen. Sollte kein anderes Fahrzeug vorhanden sein, hat der Mieter das Recht zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages. In diesem Falle erhält der Mieter den Mietpreis umgehend zurück. Schadenersatzansprüche des Mieters hieraus gegenüber dem Vermieter sind ausgeschlossen.

11. Speicherung und Weitergabe von Personaldaten

Der Vermieter ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit ihr erhaltenen Daten über den Mieter, gleich ob diese von ihm selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

Hier sind die Datenschutzrichtlinien zu finden: https://www.koellefornia-camper.de/datenschutz/

12. Abtretungsverbot

Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte, auch an Ehegatten oder andere Mitreisende, ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung sonstiger Ansprüche im eigenen Namen.

13. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Köln.

Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

14. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des abgeschlossenen Mietvertrages sollten, um Unklarheiten oder Streit zwischen den Parteien über den jeweils vereinbarten Vertragsinhalt zu vermeiden, in Textform gefasst werden. Unsere Mitarbeiter sind nicht ermächtigt, Änderungen bereits abgeschlossener Verträge oder Abweichungen von diesen Mietvertragsbedingungen zu vereinbaren. Solche Änderungen werden nur wirksam, wenn sie von der Geschäftsführung gemäß Satz 1 bestätigt worden sind. Sollte eine Vertragsbestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

15. Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die EU-Kommission hat zum 15. Februar 2016 eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereitgestellt. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: www.ec.europa.eu/consumers/odr

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand 21.12.2023